Im § 22 Satz 1 KunstUrhG (Kunsturhebergesetz) wird das Recht am eigenen Bild beschrieben. Danach dürfen Bilder und Filme nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und veröffentlicht werden.
Bei Minderjährigen ist bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres die Einwilligung der Erziehungsberechtigten (Personensorgeberechtigten) einzuholen. Ab der Vollendung des 15. Lebensjahres ist neben der Einwilligung des Betroffenen auch die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Personensorgeberechtigten) einzuholen.
Die Einwilligung kann jederzeit verweigert oder ohne Nennung von Gründen für die Zukunft widerrufen werden.
Die Einverständniserklärung bezieht sich nur auf den/die hier genannten Beitrag/Beiträge.
Mit der Unterschrift willige ich zu folgenden Punkten ein:
(notwendig für eine Teilnahme):
- Veröffentlichung des Namens im Rahmen des Young Media Award
- Archivierung des Beitrags im Rahmen des Wettbewerbs
- Vorführung des Beitrags im Rahmen der Preisverleihung
Ort, Datum und Unterschrift der
Erziehungsberechtigten /
Personensorgeberechtigten
(entfällt bei Volljährigkeit der betroffenen Person)
Ort, Datum und Unterschrift der mitwirkenden Person